Das Einfamilienhaus - Es gibt vieles zu beachten
Baurecht für das Einfamilienhaus
Wenn Sie ein Einfamilienhaus bauen, müssen Sie vieles beachten. Recht ist dabei eine große Herausforderung für viele Bauherren. Gesetze und Verträge sind oft unverständlich formuliert. Sie verwirren meist mehr, als klare Antworten zu geben. Sich fachmännisch beraten zu lassen kann bei Unklarheiten nicht schaden. Dennoch ist es ein Vorteil die rechtlichen Grundlagen zu kennen, wenn man ein Einfamilienhaus bauen will.
Öffentliches vs. Privates Baurecht
Der rechtliche Rahmen beim Bau eines Einfamilienhauses kann in zwei Bereiche geteilt werden: Öffentliches und privates Baurecht. Beide haben Eigenheiten, die für angehende Bauherren interessant sind. Denn Sie nehmen Einfluss auf die Planung und Sicherheit des Bauprojektes.
Öffentliches Baurecht wird durch Behörden geregelt. Jedes Bundesland bzw. jede Gemeinde kann dabei andere Vorgaben haben. Exakte Informationen erhalten Sie bei ihrem zuständigen Amt. In vielen Gemeinden ist es streng geregelt, wie gebaut werden darf. Die Vorgaben müssen bereits bei der Bauplanung eingehalten werden, sonst wird keine Baugenehmigung erteilt.
Das private Baurecht bezieht sich auf die Beziehung zwischen Privatpersonen und Bauunternehmen. Bis 2018 wurde es unter dem Werkvertragsrecht geregelt. Dabei handelt es sich um einen großen Bereich, der viele Formen privater Verträge umfasst. Ein Tisch wurde im selben rechtlichen Rahmen gebaut, wie ein Einfamilienhaus. Die gesetzlichen Vorgaben waren dabei lockerer als beim öffentlichen Baurecht, denn Abweichungen vom Gesetz können ganz einfach in einem Vertrag festgehalten werden. Der unklare gesetzliche Rahmen wurde von unseriösen Bauunternehmen zu ihrem Vorteil ausgenutzt. Der Bau eines Einfamilienhauses besitzt viele Eigenheiten, welche komplett über den Vertrag geregelt werden mussten. Denn wenn etwas im Vertrag fehlte, war es für Kunden schwer einen rechtlichen Anspruch umzusetzen. Die Folgen des ungenauen Gesetzes bekamen also die Verbraucher zu spüren.
Änderungen im Baurecht seit Anfang 2018
Im bisherigen Gesetzesrahmen konnten Ansprüche von Bauherren nur schwer durchgesetzt werden. Viele Verbraucher waren somit der Gutmütigkeit ihrer Baupartner ausgeliefert. Unter anderem deswegen wurden Anfang des Jahres 2018 Änderungen am Baurecht vorgenommen. Somit sollte der gesetzliche Rahmen genauer festgelegt und Verbraucher geschützt werden. Gerade Verträge tragen jetzt zu mehr Sicherheit bei. Mit einem 14-tägigen Widerrufsrecht sollen Kunden besonders vor überhasteten Vertragsabschlüssen geschützt werden. Bauunternehmen müssen Kunden über diese Frist informieren, ansonsten verlängert sie sich auf 1 Jahr und 14 Tage. Mit gesetzlich geregelten Pflichtangaben sind Verträge nun außerdem besser nachvollziehbar. Zu den Angaben gehören eine detaillierte Baubeschreibung und ein Fertigstellungsdatum. Bei Town & Country Haus wird bereits seit 2004 ein Fertigstellungsdatum angegeben.
Manchmal wünscht sich ein Bauherr Änderungen der Planung oder der Bauarbeiten. Diese kann er jederzeit fordern. Aber wenn sie nicht vertraglich festgehalten sind, kann das Bauunternehmen dafür Mehrkosten verlangen. Der Anspruch auf Mehrkosten entfällt, wenn die Änderungen durch Fehler des Unternehmens notwendig werden. Generell wünscht der Gesetzgeber, dass sich Unternehmen und Kunde ohne Gerichtsverfahren einig werden. Wenn nach 30 Tagen keine Einigung erzielt wurde haben Bauherren das Recht Änderungen anzuordnen.. Allerdings müssen die Maßnahmen wichtig für den Bauerfolg des Einfamilienhauses sein.
Die Änderungen am Gesetz sollen Bauunternehmen aber nicht benachteiligen. Das Ziel ist es, gleiche Bedingungen für Kunden und Unternehmen zu schaffen. Beiden Seiten ist es nun möglich, den Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen. Allerdings muss die Kündigung schriftlich erfolgen.
Wenn der Bau ihres Einfamilienhauses abgeschlossen ist, müssen Sie es vom Bauunternehmer abnehmen. Vor der Abnahme können Sie Mängel protokollieren und eine Nachbesserung verlangen. Das Unternehmen kann ihnen dafür eine angemessene Frist nenne. Verstreicht diese Frist und sie geben weder Mängel an oder beziehen das Haus, gilt das Projekt als abgenommen. Dann entfällt auch ihr Anspruch auf Nachbesserungen. Haben Sie Mängel entdeckt und diese korrekt kommuniziert, können Bauherren bis zu 10% der letzten Zahlungsrate einbehalten. Dieses Geld dient dann der Reparatur bzw. Beseitigung der Mängel. Der einbehaltene Betrag muss aber in einem angemessenen Verhältnis zum Schaden stehen. Ein paar Kratzer rechtfertigen es nicht, die gesamten 10% einzubehalten.
Für kleine Bauunternehmen und Bauherren waren Gerichtsverhandlungen immer ein großes Risiko. Lange Bearbeitungszeiten und Gerichtsverhandlungen bedeuten auch eine lange Unsicherheit über den Ausgang, die finanzielle Lage und die Zukunft der Bauarbeiten am Einfamilienhaus. Mit den Änderungen am Baurecht sind an Landesgerichten spezielle Baukammern eingerichtet worden. Diese sind nur für baurechtliche Fälle zuständig und sollen so für schnellere Prozesse und Entscheidungen sorgen.
Was muss noch beachtet werden?
Wollen Sie heutzutage ein Einfamilienhaus bauen, ist der rechtliche Rahmen deutlich besser als noch vor einigen Jahren. Doch selbst wenn mit der Baufirma privat alles gut läuft, müssen Sie noch das öffentliche Baurecht berücksichtigen. So haben Sie als Bauherr unter anderem die Aufgabe, ihre Baustelle zu sichern und auf Gefahrenquellen hinzuweisen. Man spricht hier von einer Verkehrssicherungspflicht. Kommt jemand zu Schaden und Sie haben ihre Pflicht verletzt, besteht in der Regel ein Schadensersatzanspruch. Vorgaben des öffentlichen Rechts beeinflussen außerdem ihre zukünftige Grundstücks- oder Hausgröße. Je nach Gemeinde dürfen Sie nur eine bestimmte Fläche ihres Grundstücks bebauen. Genaue Informationen darüber finden Sie im Bebauungsplan ihrer zuständigen Behörde. Für eine sinnvolle und zeitsparende Bauplanung empfiehlt es sich diese Informationen so früh wie möglich einzuholen. Denn Baupläne die sich nicht an die Vorgaben halten, werden nicht genehmigt. Versuchen Sie nicht ihr Einfamilienhaus ohne Baugenehmigung zu bauen. Die Bauaufsichtsbehörde wird das früher oder später bemerken und hohe Strafgebühren von ihnen verlangen. Im schlimmsten Fall wird bereits Gebautes wieder abgerissen. Selbst mit Baugenehmigung sollten Sie sich an die Vorgaben halten, denn die Aufsichtsbehörde wird das auch während der Bauarbeiten kontrollieren. Zu diesem Zwecke müssen Sie den Kontrolleuren Zugang zu ihrer Baustelle gewähren.
Für den Bau eines Einfamilienhauses gibt es auch auf der rechtlichen Seite vieles zu beachten. Umso besser ist es wenn Sie einen Baupartner haben, auf den Sie sich verlassen können. Town & Country Haus ist die Sicherheit und Qualität ihres Hausbaus genauso wichtig wie ihnen. Mit unseren Hausbauschutzbriefen und Erfahrung unterstützen wir Sie bei allen Aspekten das Bauvorhaben. Um sicherzustellen das alles ordnungsgemäß abläuft, lassen wir die Baustellen zusätzlich von unabhängigen Gutachtern kontrollieren. Falls trotz aller Kontrollen einmal ein Mangel auftritt, so deckt unsere Baugewährleistungs-Bürgschaft den Schaden ab. So müssen Sie sich bei dem Bau ihres Einfamilienhauses keine Sorgen mehr machen.