Wir lassen Ihre Rate
schmelzen!
Wir lassen Ihre Rate schmelzen - Sichern Sie sich jetzt Ihr Traumhaus!
- 151 m² Wohnfläche inkl. 14 m² Tiny Wohnung*
- modern, funktional und flexibel
- zukunftssicher gebaut
- doppelt gefördert
- 129 m² Wohnfläche inkl. 13 m² Tiny Wohnung*
- vielfältig, bezahlbar und schlüsselfertig
- optimales Preis-Leistungsverhältnis
- doppelt gefördert
Für alle, die sich fragen ob man auch in unsicheren Zeiten ein Haus bauen kann: Ja, kann man! Sie fragen sich wie das genau funktioniert? Es ist denkbar einfach, mit unseren innovativen Häusern setzen wir auf klug geplante Grundrisse, eine umfangreiche Vollausstattung und einen umfangreichen Hausbau-Schutzbrief. Das macht den Hausbau nicht nur einfach, sondern auch bezahlbar. Passend dazu gibt es die doppelte Förderung. So schmilzt Ihre Rate und Sie bekommen richtig viel Haus für´s Geld.
Mach mal praktisch - Ihre Tiny Wohnung* im Alltag
Wer kennt sie nicht, all die liebgewonnenen Herausforderungen des Alltags? Der pubertierende Teenie, der fehlende Platz für sich selbst, Angehörige die näher zu ihren Lieben wollen und der große Traum der Selbstständigkeit. Unser Alltag ist alles, aber nie langweilig. Genau hier setzen die Grundrisslösungen von Town & Country Haus an. Mit klug geplanten Tiny Wohnungen* machen wir das Wohnen nicht nur flexibel, sondern auch doppelt förderfähig. Die besten Ideen von mehr als 45.000 Bauherren haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Lassen Sie sich inspirieren.
*Die Definition für "Wohneinheiten" aus den KfW – Richtlinien (Merkblatt Energieeffizientes Bauen, 153, Stand 01.2021) werden in unseren Verträgen als Kalkulationsgrundlage angesetzt. Die Grundlagen der Abgeschlossenheitserklärung sind nicht Kalkulationsgrundlage. Eine Abgeschlossenheitserklärung nach Wohnungseigentumsgesetz kann hierfür nicht erstellt werden.
Diese Website dient der Kundenvorinformation: Vertragsgrundlage ist der Vertrag sowie die dort beigefügten Pläne mit dem jeweils rechtlich selbstständigen Town & Country Partner. Darstellerisch bedingt, haben die abgebildeten Grundrisszeichnungen keinen Größenbezug zueinander. Die Einrichtungsgegenstände sind lediglich als Vorschlag zu verstehen und nicht in unseren Leistungen enthalten. Die dargestellten Hausabbildungen enthalten Sonderwünsche. Änderungen durch Auflagen der Behörden bleiben vorbehalten.