Bungalow oder Einfamilienhaus – Der Vergleich

Bungalow oder Einfamilienhaus – das ist hier die Frage. Aber kann die Frage so lauten, da der Bungalow selbst ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit ist? Ein Einfamilienhaus ist in zwei Varianten zu unterscheiden: eingeschossig und mehrgeschossig. Als typisches Einfamilienhaus gilt das 1,5-geschossige, wie das beliebte Flair 125 von Town & Country Haus.

Weshalb hier zwischen eingeschossigem und mehrgeschossigem Einfamilienhaus unterschieden wird. Als eingeschossiges ist der Baustil Bungalow gemeint, während das typische Einfamilienhaus das 1,5-geschossige darstellt. Die erste Unterscheidung ist auf diese zwei Optionen zurückzuführen, weil der Bungalow Wohnen auf einer Ebene bedeutet, ist die Grund- und Wohnfläche gleichzusetzen.

Anhand dieser Baustile rückt auch die Frage nach der Grundstücksgröße in den Vordergrund. Erfahrungsgemäß benötigt ein Bungalow ein größeres Grundstück als ein typisches Einfamilienhaus, wegen der benötigten Grundfläche. Aber ein größeres Grundstück geht nicht zwangsläufig mit höheren Kosten einher, denn bei den Kosten des Grundstücks spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, zum einen die Größe und zum anderen die Lage - ob Land, Stadt oder Ballungsraum. Ebenso ist das Verhältnis von Innen und Außen für Bauherren ein großes Thema. Denn je nach Grundstücksgröße fällt der Außenbereich bei einem Bungalow kleiner als beim klassischen Einfamilienhaus aus. Aber Sie profitieren in einem Bungalow von bodentiefen Fenstern, die Ihnen außerdem den direkten Zugang zum Garten gewähren sowie von einer lichtdurchfluteten Raumgestaltung. Ein Grund, weshalb die Grenzen zwischen Innen und Außen verschwimmen.

Ein Bungalow erfordert durch die großen Außenflächen einen Mehraufwand und Material für die Isolierung und Wärmedämmung der eigenen vier Wände. Ebenso fallen die Dachfläche und die Bodenplatte größer als bei herkömmlichen Einfamilienhäusern aus. Aber die Besonderheit ist, dass die Bodenplatte inkl. Erdarbeiten bei Town & Country Haus als Inklusivleistung gilt. Außerdem kann die Bauzeit eines Bungalows durch die architektonisch unkomplizierte Bauweise kürzer als bei einem typischen Einfamilienhaus ausfallen. Die großzügige Raumgestaltung lässt sich im Bungalow umsetzen, da keine tragenden Wände für ein weiteres Geschoss notwendig sind und somit der Statik eine geringe Anforderung obliegt.

Im klassischen Einfamilienhaus sind die Etagen durch eine Treppe getrennt, während im Bungalow ein geräumiger Flur die einzelnen Räume des Eigenheims miteinander verbindet. Der Nachteil hierbei ist, dass der Flur Wohnfläche für sich beansprucht. Außerdem kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass Sie im Bungalow den Ausblick zur Straße und in den Garten genießen können, wobei Sie in den oberen Etagen eines Einfamilienhauses den Vorteil haben, über Ihr Grundstück hinweg zu sehen. Je nach Lage können Sie beispielsweise den Ausblick in den angrenzenden Wald genießen.

Egal ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Bungalow, Ihnen stehen verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zum einen der Ausbau des Dachbodens, der Bau eines Kellers oder einer Einliegerwohnung. Den Möglichkeiten sind keine Grenzen gesetzt! Aber in einem Bungalow gelten Dachboden und Kellergeschoss nicht als Wohnfläche, sondern eher als Stauraum. Im Keller verschwindet beispielsweise der Heizungsraum sowie der Hauswirtschaftsraum, während der Dachboden als Lagerfläche für die Weihnachtsdekoration dient. Aber im Einfamilienhaus, wie dem Flair 113 dient das Dachgeschoss als weitere Etage zum Wohnen.

Ein Haus mit Einliegerwohnung ist nicht mit einem Mehrfamilienhaus gleichzusetzen, da die Einliegerwohnung zwar als zweite Wohneinheit gilt, aber der Hauptwohnung wegen der Wohnfläche untergeordnet ist. Als Beispiel ist hierbei der Bungalow 128 zu nennen, der auf Wunsch eine Einliegerwohnung integrieren kann.

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Diese Gegenüberstellung stellt dar, dass die Kosten eines Bungalows nicht höher als bei einem typischen Einfamilienhaus ausfallen, weshalb die Kosten miteinander vergleichbar sind. Außerdem hebt sich der Bungalow vom 1,5-geschossigen Einfamilienhaus durch die Grundriss Varianten ab. Denn ein barrierefreier Bungalow kann nicht nur einen rechteckigen Grundriss vorweisen, sondern auch einen mit Winkel, wie bei der L- Form des Winkelbungalows 108.

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