Sanierung in
Baden Württemberg
In die Jahre gekommene Wohnungen und Häuser, nicht mehr zukunftsfähige Heizungen, unzureichende Dämmung: Die Gründe, um sich für eine Sanierung zu entscheiden, sind vielfältig. Die infrage kommenden oder notwendig gewordenen Maßnahmen können jedoch das Budget über Gebühr belasten. Vielfach ist es ein Rechenexempel, denn mit energieeffizienten Häusern können die Unterhaltungskosten gesenkt werden. Das notwendige Kapital müssen Eigentümer für die Sanierung jedoch nicht immer selber alleine aufbringen. Fördermittel von Bund und Land stehen bei Einhaltung bestimmter Vorgaben nach wie vor für die Sanierung zur Verfügung. Weitere sollen in den nächsten Jahren dazukommen.
Hinweis für Interessierte:
Bereits die Hinzuziehung eines Energieberaters zur Sanierung in Baden-Württemberg kann mit einer Förderung ganz oder teilweise finanziert werden. Er erhält auf Antrag einen Teil seiner Gebühren erstattet. Der für seine Beauftragung bewilligte Zuschuss muss von ihm in der Rechnung an seine Kunden ausgewiesen und in Abzug gebracht werden.
Zu den Voraussetzungen für eine geförderte Energieberatung gehört, dass sich die Immobilie in Deutschland befinden muss und überwiegend dem Wohnen dient. Zudem muss Bauantrag für das Gebäude mindestens zehn Jahre zurückliegen, um die Sanierung zu rechtfertigen. Energieberater, die zertifiziert sind, machen ihre Kunden auf alle Voraussetzungen aufmerksam.
Zuschüsse nach Energieeffizienz - die unterschiedlichen Einstufungen
Um die Gebäude oder besser gesagt ihren energetischen Standard vergleichen zu können, wurden die Effizienzhaus-Stufen eingeführt. Die Kennzahlen 40, 55,70 und 85 kennzeichnen die aktuellen, für das Erlangen der Einstufung geltenden Werte. Damit eine Förderung für die Sanierung in Baden-Württemberg gewährt wird, muss durch die Sanierung mindestens die Klasse Effizienzhaus 85 erreicht werden.
Zur Ermittlung der Effizienz-Kennziffer werden zwei Werte herangezogen, nämlich der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Eine niedrige Kennziffer steht für einen entsprechend geringen Energiebedarf. Eine zweite Abstufung der Einteilung ist nun hinzugekommen. Mit dem Zusatz "Erneuerbare-Energien-Klasse" werden all diejenigen Gebäude deklariert, die bei der Sanierung und dem Einbau einer neuen Heizungsanlage auf erneuerbare Energien setzen. Vorgabe der Sanierung muss sein, dass mindestens 65 % des Energiebedarfes künftig durch die erneuerbaren Energien erzielt werden.
Ebenfalls eine höhere Förderung und zusätzlich ein höherer Tilgungszuschuss für die Sanierung in Baden-Württemberg werden gewährt, wenn unvermeidbare Abwärme wieder zur Energiegewinnung genutzt wird. Auch hier gelten die 65 %, die nach der Sanierung erzielt werden müssen. Der Energieberater zeigt Wege auf, wie hohe Energieeffizienz und mehr Fördermittel erzielt werden können. Werden alle Vorgaben für die Sanierung in Baden-Württemberg optimal umgesetzt, gewährt der Bund über die KfW einen Darlehensbetrag von 150.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von 25 %. Dies trifft beim Effizienzhaus 40 + Erneuerbare-Energien-Klasse zu.
Zuschüsse für besondere Objekte - Worst Performing Buildings und Co
Gehört eine Immobilie zu den 25 % der Häuser, die in Deutschland energetisch im schlechtesten Zustand sind, kann für die Sanierung in Baden-Württemberg ein weiterer Tilgungszuschuss bis zu 15% gewährt werden. Wird mit einer seriellen Sanierung, also mit Fertigelementen für Fassade und Dach, eine Effizienzstufe von 40 oder 55 erreicht, kommen bis zu 15 % Tilgungszuschuss zur Förderung für die Sanierung hinzu.
Für eine Baubegleitung während der Sanierung können weitere Darlehensbeträge und Tilgungszuschüsse gewährt werden. Hier kommt es auf die Immobilienart an. Die höchste Förderung wird beim Vorliegen aller Voraussetzungen für Mehrfamilienhäuser gewährt, aber auch Eigentümer von Wohnungen gehen bei der Sanierung in Baden-Württemberg nicht leer aus.
Ist die Förderung durch die KfW Teil eines überlegten Finanzierungsplanes für die Sanierung in Baden-Württemberg, kann gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsgebühr die noch ausstehende Summe komplett an die KfW zurückgezahlt werden.
Für den Abruf der Förderung können sich Eigentümer etwas Zeit lassen oder auf Teilbeträge setzen. Innerhalb von 12 Monaten sollte die Förderung für die Sanierung in Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. In Ausnahmefällen kann der Betrag bis zu 48 Monate lang gewährt werden. Allerdings fällt dann ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsgebühr an.
Auch Städte wie Stuttgart oder Freiburg kommen den Eigentümern entgegen, die ihr Haus energetisch sanieren möchten. So stehen für 2023 noch Mittel für die Solaroffensive in Stuttgart bereit. Freiburg im Breisgau belohnt Einwohner durch eine Förderung, wenn die Sanierung der Dämmung der Gebäudehülle gelten, dem Einbau von Heizung und Lüftung, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden oder die Stromversorgung auf erneuerbare Energie umgestellt wird.
Dazu besteht nach wie vor die Möglichkeit, für eigene Photovoltaikanlagen, die im Zuge der Sanierung errichtet wurden, eine Einspeisevergütung zu bekommen. Wer die genauen Vorgaben über Einspeisemengen und Eigenverbrauch beachtet und die Anlage entsprechend konzipiert, kann hier ebenfalls bei der Sanierung in Baden-Württemberg sparen.
Sanierung in Baden-Württemberg - das wird gefördert
Neben der Sanierung, die dem Erreichen der Barrierefreiheit dient, werden aktuell vor allem bauliche Veränderungen gefördert, mit denen eine solide Energieeinsparung erzielt werden kann. Besonders interessant sind dabei für Eigentümer die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Seit dem 19.04.2023 steht fest, dass beim Heizen ein Umstieg auf erneuerbare Energien in absehbarer Zeit erfolgen muss. Stichtag ist der 01.01.2024. Wer danach Heizungen neu einbaut, muss sie so planen, dass damit mindestens 65 % der Wärme durch erneuerbare Energien gewonnen werden können.
Alte Heizungen haben Bestand. Sie müssen nicht ausgebaut werden. Auch defekte Heizungen dürfen nach wie vor repariert werden. Hier lohnt sich jedoch nun doppelt, auf die Rentabilität einer Sanierung zu achten. So mancher Neueinbau, der mit einer Förderung umgesetzt wird, kann langfristig gesehen bei der Sanierung weitaus kostengünstiger sein.
Um manche Details des neuen GEG muss im Juni 2023 noch gerungen werden. Fest steht bislang, dass auch die bestehenden Förderungen neben der Förderung, die für den Einbau von Heizungen gilt, gewährt werden können. Derzeit empfiehlt es sich, auf die entsprechenden Meldungen zu achten. Wer für die Sanierung in Baden-Württemberg Gelder in Anspruch nehmen will, fragt am besten bei seinem Energieberater nach.
Gelder vom Bund gibt es für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Zu einer Sanierung mit Förderung zählen energetische Verbesserungen an der Gebäudehülle, wie Dämmung von Wänden, Decken und Dach, der Austausch von Fenstern und der Wärmeschutz im Sommer. Auch Verbesserungen bei der Anlagentechnik im Rahmen einer Sanierung in Baden-Württemberg werden durch die KfW bezuschusst. Sie gilt für Heizungstechnik ebenso wie für die Warmwasserbereitung oder bestimmte Lüftungstechnik. Die Mittel für die Heizungstechnik reichen von der Umstellung auf Biomasse, Fernwärme und Solarkollektoren bis hin zum Einbau von Wärmepumpen und der Optimierung von Heizungsanlagen. Infrage kommen für die Sanierung in Baden-Württemberg ein unterschiedlicher hoher Fördersatz und ein Bonus für bestimmte Umbauten.
Auch für diese Sanierung in Baden-Württemberg können Energieberater vor Ort hilfreich sein. Sie ermitteln den Bedarf und die Zielsetzung der Eigentümer, setzen die Vorgaben zugunsten der Energieeffizienz um und begleiten die Umbaumaßnahmen.