Ratgeber zur
Sanierung
in Bremen
Die wirtschaftliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen veranlasst immer mehr Immobilien-Eigentümer, über eine Sanierung nachzudenken. Mit einer Sanierung ziehen optimierter Wohnkomfort, in Unternehmen verbesserte Arbeitsbedingungen und ein hohes Maß an Zukunftsorientierung in Gebäude ein. Schon heute lässt sich absehen, dass regenerative Energien zum Zwecke der ökologischen Emissions-Reduktion auch künftig stark auf dem Vormarsch sein werden. Eine Sanierung ist in Bremen daher ebenso eine Investition in den Werterhalt der Immobilie. Förderung durch staatliche Institutionen in Anspruch nehmen zu können, ist für viele Eigentümer oft ein entscheidender Faktor.
Wer eine Sanierung in Bremen plant oder eine solche bislang noch in weiter Ferne sah, ist gut beraten, sich zu den verschiedenen Förderprogrammen zu informieren. Dieser Ratgeber stellt vor, welche Förderung für eine Sanierung schon heute denkbar ist und wie sie in den Folgejahren ab 2024 aussehen kann.
Sanierung in Bremen nicht nur bei selbstgenutzten Wohnimmobilien
Ein Fakt, der vielen Immobilien-Eigentümern unbekannt ist, präsentiert sich mit der aktuell gültigen gesetzlichen Sanierungspflicht. Das 2020 in Kraft getretene und aktualisierte Gebäudeenergiegesetz verlangt im Falle eines Eigentümerwechsels eine Sanierung von ungedämmten Immobilien. Hierbei sind maßgeblich das unbeheizte Dach ab der Geschossdecke und die wasserführenden Rohrleitungen für Heizung sowie Warmwasser zu dämmen. Wer eine vermietete Wohnimmobilie als Kapitalanlage erwirbt oder einen Altbau im Rahmen einer Schenkung/Erbschaft erhält, kann von der Pflicht zur Sanierung in Bremen betroffen sein und hierfür eine Förderung beantragen.
Möglichkeiten einer Förderung der Sanierung
Die staatlich etablierten Förderprogramme unterscheiden sich in erster Linie hinsichtlich einer Komplettsanierung und einer Teilsanierung. Bei der Teilsanierung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) federführend. Eine Komplettsanierung können sich Immobilien-Eigentümer von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern lassen. Sollen bislang nicht als Wohnfläche genutzte Gebäudeteile einer Sanierung in Bremen unterzogen werden, um anschließend bewohnt werden zu können, handelt es sich um eine Umwidmung, die von der KfW ebenfalls gefördert wird.
In Verbindung mit der KfW-Förderung ist häufig auch von einem Effizienzhaus die Rede. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - dem Wohngebäude-Kredit 261 für eine energieeffiziente, vollständige Sanierung von Haus oder Wohnung - unterstützt die KfW alle Sanierungsprojekte, bei denen die Immobilie lediglich 85 % oder weniger des jährlichen Primärenergieverbrauchs aufwendet. Dies entspricht einem Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40.
Pro Wohneinheit ist bei einer Sanierung in Bremen hierbei ein maximaler Kreditbetrag von 120.000 Euro denkbar. Werden mindestens 65 % des Gebäudeenergiebedarfs durch regenerative Energien gedeckt, kann dieser Betrag auf bis zu 150.000 Euro steigen. Weiterhin erhalten Eigentümer für eine Sanierung in Bremen pro Wohneinheit einen Maximal-Tilgungszuschuss von 37.500 Euro. Er verkürzt die Laufzeit des Darlehens und minimiert dessen Summe. Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten sind beim KfW Wohngebäude-Kredit 261 inkludiert.
Voraussetzung für die Anspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude-Kredit 261 - ist das Hinzuziehen eines Energieeffizienz-Experten. Als Baubegleitung verfügt er über das nötige Fachwissen und eine staatliche Zulassung. Die Baubegleitung wird von der KfW im Rahmen dieses Förderprogramms ebenfalls bezuschusst.
Mit einem zweiten Programm - dem Erneuerbare Energien nutzen Kredit 270 - unterstützt die KfW Eigentümer bei der Sanierung in den Bereichen Strom und Wärme. Das Fördermodell eignet sich für eine Sanierung in Bremen, bei welcher eine Anlage zur Strom- und Wärmeerzeugung, für Speicher bzw. Netze installiert werden soll.
Folgende regenerative Energien können hierbei für eine Förderung der Sanierung zum Einsatz kommen:
- Sonnenenergie (Photovoltaik)
- Windenergie
- Wasserkraft
- Biomasse
- Erdwärme (Geothermie)
- und weitere
Mit diesem Förderprogramm richtet sich die KfW nicht nur an Privatpersonen, sondern ebenso an inländische und ausländische Unternehmen jeder Größe, öffentliche Institutionen, Landwirte, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften - nicht jedoch an Kommunen.
Für die Sanierung in Bremen ist bei diesem KfW-Fördermodell ein Kredit bereits zu einem effektiven Jahreszins ab 4,75 % erhältlich. Eigentümer können sich hierbei bis zu 100 % der kompletten Investitionssumme bei einer Sanierung in Bremen fördern lassen. Die Auszahlung der 100 % ist vollständig oder in Teilbeträgen möglich.
BAFA-Förderung für eine Sanierung in Bremen
Mit ihren aktuellen Förderprogrammen bezuschusst die BAFA eine Sanierung direkt. Pro Wohneinheit beträgt der maximale Förderbetrag jährlich 60.000 Euro. Handelt es sich bei der Sanierung um Einzelmaßnahmen für ein komplettes Gebäude, beträgt die Maximalfördersumme pro Jahr 600.000 Euro. Auch bei der BAFA zielt die Förderung einer Sanierung auf eine Erhöhung der Energieeffizienz ab. Auf die förderfähigen Ausgaben entfällt ein Fördersatz von 15 %.
Was fördert die BAFA bei einer Sanierung konkret?
Bei den folgenden Teilleistungen einer Sanierung können Immobilien-Besitzer finanzielle Förderung für die Sanierung in Bremen in Anspruch nehmen:
- Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich der Gebäudehülle
- Installation oder Austausch der bestehenden Heiztechnik
- Gebäudeintegration von Anlagentechnik mit dem Ziel erhöhter Energieeffizienz
- Sanierungsplanung durch einen professionellen Energieeffizienz-Experten
Maßnahmen, die im Rahmen einer Sanierung der Gebäudehülle durchgeführt werden, können eine Dachdämmung, Fassadendämmung und ein Austausch der Fensterverglasung sowie der von Türen sein. Die Höhe der Förderung für eine solche Sanierung in Bremen beläuft sich auf 15 %.
Bei einer Sanierung in Bremen, die auf die Heizungsanlage abzielt, unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle den Einbau innovativer Heiztechnik unter Einbeziehung regenerativer Energien mit 25 %. Gleiches gilt für Solarkollektoranlagen und stationäre Brennstoffzellenheizungen. Heizsysteme, die auf Basis von Biomasse arbeiten, werden bei einer Sanierung in Bremen von der Behörde mit 10 % bezuschusst.
Darüber hinaus zahlt das Amt einen Bonus, wenn eine Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung gegen Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien ausgetauscht wird. Bei dieser muss es sich entweder um Wärmepumpentechnik, eine Biomasseheizung, Solarkollektoranlage oder stationäre Brennstoffzellenheizung handeln. Auch ein Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz ist möglich. Den Austausch im Rahmen einer Sanierung in Bremen lässt sich die BAFA eine Förderung von 10 % kosten.
Zur Erhöhung der Gebäudeenergieeffizienz können Eigentümer bei einer Sanierung in Bremen eine Lüftungsanlage einbauen lassen. Diese kann entweder mit dem System der Wärmerückgewinnung oder per Kälterückgewinnung arbeiten. 15 % aller förderfähigen Ausgaben übernimmt das Amt bei einer solchen Sanierung.
Werden bei einer Sanierung in Bremen digitale Systeme verbaut, welche den Energieverbrauch messen und optimieren, können Immobilien-Besitzer bei dieser Sanierungsmaßnahme ebenfalls 15 % Förderung beanspruchen.
Eine Sanierung will in Bremen gut geplant sein. Daher ist es sinnvoll, einen erfahrenen Profi hinzuzuziehen. Er plant die Sanierung der Immobilie unter energetischen Gesichtspunkten und steht in Sachen Energieeffizienz für Fachkompetenz und Verlässlichkeit. Da die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten für die bestmögliche Energieeffizienz-Ausrichtung einer Immobilie einen hohen Wert hat, lässt ihn sich die Behörde 50 % kosten. Wer eine Sanierung in Bremen plant, ist daher gut damit beraten, einen Energieeffizienz-Experten unter BAFA-Förderung zu beauftragen.
Ausblick auf mögliche künftige Förderung einer Sanierung
Da die Sanierung von Bestandsimmobilien voraussichtlich auch künftig ein wichtiges Thema sein wird, lohnt sich ein Blick auf die möglichen Fördermodelle der Zukunft.
Auch im Jahr 2024 soll es für eine energieeffiziente Sanierung Förderkredite und Zuschüsse geben. Besonders stark im Fokus steht die Förderung von Heizungen, bei denen ab kommendem Jahr ein 65%iger Anteil an erneuerbaren Energien verpflichtend ist. Laut aktuellsten Informationen seitens der Bundesregierung Deutschlands (Stand: 15. Juni 2023) soll jegliche Art der klimafreundlichen Heizform einheitlich mit 30 % gefördert werden. Zusätzlich werden für eine Sanierung der Heizungsanlage drei unterschiedliche Klimaboni und zinsgünstige Kredite in Aussicht gestellt.