Ratgeber zur
Sanierung
in Brandenburg

Sanierung in Brandenburg: Förderung über KfW-Kredit 261 sowie Alternativen

Eine Förderung im Rahmen einer Sanierung in Brandenburg ist insbesondere mit dem Wohngebäude-Kredit 261 bei der KfW in zahlreichen Fällen beantragbar. Wer einen Antrag stellen will, muss mit der Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten immer im Detail die Erfüllung der einzelnen Kreditvoraussetzungen abklären. Wenn Einkommensgrenzen eingehalten werden, ist die Modernisierung und Instandsetzung des Wohneigentums im Verlauf einer Sanierung in Brandenburg bei der ILB auch über das Bundesland förderfähig. Zudem bleibt häufig eine Förderung mit direkten BAFA-Zuschüssen sowie dem alternativen KfW-Kredit 270 denkbar. Ab 2024 sollen weiterentwickelte Förderkonzepte bereitstehen.

Wohngebäude-Kredit 261 der KfW für Sanierung mit Bundesförderung

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude stellt die KfW bei einer Sanierung in Brandenburg oft den Wohngebäude-Kredit 261 zur Verfügung. Hierbei ist es für eine Förderung entscheidend, dass ein Haus oder eine Wohnung energieeffizient saniert wird. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert bei einer Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen sämtliche energetischen Maßnahmen, durch die ein Gebäude mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erreicht.

Auch Wiederherstellungskosten und Baunebenkosten können während einer Förderung in vielen Fällen berücksichtigt werden. Häufig sind dadurch zusätzliche Kosten für wiederhergestellte Außenanlagen im Rahmen einer Sanierung in Brandenburg förderfähig. Dasselbe gilt im Hinblick auf Ingenieurleistungen oder Architekten.

Zusätzliche Förderung durch Tilgungszuschuss zum KfW-Kredit

Wer für eine Sanierung in Brandenburg bei der KfW den Wohngebäude-Kredit 261 mit Erfolg beantragt, darf sich daraufhin oft über einen zusätzlichen Tilgungszuschuss freuen. Der Zuschuss führt üblicherweise zu einer Reduzierung des Darlehens und einer gleichzeitigen Laufzeitverkürzung. Für einen Teilbetrag ist mit dem Tilgungszuschuss am Ende einer Sanierung deshalb keine Rückzahlung notwendig. Den Abschluss der geförderten Sanierungsarbeiten belohnt die KfW in der Regel mit der Gutschrift, durch die das Darlehen dementsprechend sinkt. Dabei sind Barauszahlungen und Überweisungen keine möglichen Alternativen zum üblichen Tilgungszuschuss.

Baubegleitung mit Energieeffizienz-Experten für Sanierung in Brandenburg und weitere Voraussetzungen

Bevor ein erfolgreicher Antrag auf den Wohngebäude-Kredit 261 für eine Sanierung denkbar ist, muss ein Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zuvor erfolgt sein. Außerdem bleibt es vor einer Förderung durch die KfW alternativlos, dass ein Energieeffizienz-Experte sich um die Baubegleitung kümmert. Hierfür eignen sich im Rahmen einer Sanierung in Brandenburg ausschließlich spezielle Ansprechpartner, die bei der Deutschen Energie-Agentur in der offiziellen Expertenliste erfasst sind.

Normalerweise ist es möglich, dass die Hälfte der Kosten einer professionellen Baubegleitung mit anerkannten Energieeffizienz-Experten im Rahmen der Förderung übernommen wird. Falls neue Besitzer nach dem Kauf eines Gebäudes mit einer bereits frisch durchgeführten Sanierung den KfW-Kredit beantragen, sind auch Nachweise mit gesondert aufgelisteten Maßnahmenkosten erforderlich. Dann ist zum Beispiel ein detaillierter Kaufvertrag hilfreich.

Effizienzhaus-Stufe und Erneuerbare-Energien-Klasse zur Bestimmung der Förderhöhe

Bei der Bestimmung einer Effizienzhaus-Stufe für die Förderung einer Sanierung mit dem Kredit 261 orientiert sich die KfW an einem Referenzgebäude. Resultate mit einem geringeren Zahlenwert sind bei dieser Berechnung gleichbedeutend mit einer besseren Energieeffizienz des Hauses. Je niedriger die Effizienzhaus-Stufe nach einer Sanierung in Brandenburg ist, desto höher liegen der maximal erreichbare Kreditbetrag und der potenzielle Tilgungszuschuss.

Die Chance auf eine zusätzliche Steigerung der KfW-Förderung besteht, wenn die Kriterien für die Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht werden. Dafür ist es erforderlich, dass eine neue Heizungsanlage im Anschluss an die Sanierung zumindest 65 Prozent des Energiebedarfs in einem geförderten Gebäude durch erneuerbare Energien deckt. Mit der Erneuerbare-Energien-Klasse steigt der Tilgungszuschuss im Rahmen der Förderung im Normalfall um fünf Prozentpunkte. Die geförderte Kredithöhe für die Sanierung erhöht sich mit dem Erreichen der 65-Prozent-Marke genauso.

Zunächst stehen 2023 pro Wohneinheit prinzipiell bis zu 120.000 Euro durch eine erfolgreiche Förderung über den KfW-Kredit 261 als maximaler Kreditbetrag bereit. Die Erneuerbare-Energien-Klasse steigert diesen Grenzwert bei einer Sanierung in Brandenburg auf 150.000 Euro. Ohne die 65-Prozent-Deckung des Energiebedarfs über erneuerbare Energien beträgt der Tilgungszuschuss mit der Effizienzhaus-Stufe 85 fünf Prozent. Wer stattdessen die Stufe 40 und zugleich die Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht, steigert den Zuschuss damit auf insgesamt 25 Prozent. Im Idealfall kann der Tilgungszuschuss für eine Wohneinheit bei der Förderung der Sanierung hierdurch auf 37.500 Euro ansteigen. Dafür ist jeweils die langfristige Wohnnutzung eine Voraussetzung.

Bedingungen für möglichen Extra-Tilgungszuschuss zum KfW-Kredit bei Sanierung

Nach der Beantragung des Wohngebäude-Kredits 261 besteht bei einer Sanierung in Brandenburg manchmal die Chance auf einen Extra-Tilgungszuschuss zur KfW-Förderung. Für serielle Sanierungsmaßnahmen wird der Zuschuss auf den Effizienzhaus-Stufen 55 sowie 40 um 15 Prozentpunkte erhöht. Das betrifft eine Sanierung mit der Verwendung von vorgefertigten Bauelementen für die Fassaden oder ein Dach.

Ein ergänzender Extra-Tilgungszuschuss mit weiteren zehn Prozentpunkten ist für die KfW-Förderung eines Worst Performance Buildings fällig. Hierfür ist es entscheidend, dass ein Gebäude sich im Vorfeld der Sanierung in Brandenburg auch in ganz Deutschland im Hinblick auf den energetischen Zustand unter den schlechtesten 25 Prozent befindet. Davon profitieren somit Besitzer eines alten Hauses besonders häufig.

Annuitätendarlehen und endfälliges Darlehen als KfW-Optionen für die Sanierung

Wer den Wohngebäude-Kredit 261 erfolgreich beantragt, kann mit der KfW-Förderung im Rahmen einer Sanierung in Brandenburg zwischen zwei unterschiedlichen Formen dieser Finanzierung wählen. Mit dem endfälligen Darlehen müssen Antragsteller bis zum Ende der Laufzeit zuerst lediglich die Zinsen begleichen. Auf einen Schlag ist dann zum Abschluss der ganze Kreditbetrag für die Sanierung als einmalige Rückzahlung der Förderung fällig. Zum Beginn des alternativen Annuitätendarlehens gibt es wiederum eine tilgungsfreie Anlaufzeit. Monatlich sind dann im Anschluss die Annuitäten zu begleichen.

Landesförderung einer Sanierung in Brandenburg über die ILB

Für private Haushalte ist die Förderung einer energetischen Sanierung oft auch über die Investitionsbank des Landes Brandenburg mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen möglich. Die hierfür relevante Förderrichtlinie bleibt vorerst bis Ende 2023 gültig. Eingehaltene Einkommensgrenzen und 15 Prozent als Mindesteigenleistung sind zentrale Voraussetzungen für die ILB-Förderung des Bundeslandes bei einer Sanierung in Brandenburg. Kosten einer förderfähigen Maßnahme müssen pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens 500 Euro erreichen. Zugleich ist es bei der Förderung über die ILB entscheidend, dass Wohnungen vor dem 2. Oktober 2009 errichtet wurden.

Förderung mit KfW-Kredit 270 bei Anlagen für Wärme- sowie Stromerzeugung

Mit dem Kredit 270 gibt es bei der KfW ein weiteres mögliches Förderprodukt für eine Sanierung. Diese Förderung ist oft für den Einbau einer Anlage zur Wärme- sowie Stromerzeugung beantragbar, wenn erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Bei einer Sanierung in Brandenburg können die Bedingungen hierfür oft zum Beispiel durch Biogas, Photovoltaik oder Wasser erfüllt werden. Der KfW-Förderkredit 270 eröffnet variantenreiche Möglichkeiten, sobald Anlagen mit erneuerbaren Energien für die Speisung von einem Speicher oder Netz sorgen.

Mögliche BAFA-Zuschüsse bei einer Sanierung in Brandenburg mit Einzelmaßnahmen

Eine deutschlandweite Förderung durch Zuschüsse ist bei einer energetischen Sanierung in Brandenburg 2023 über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verfügbar. Die mögliche Beantragung der BAFA-Unterstützung bezieht sich auf Einzelmaßnahmen. Insgesamt sind damit im Rahmen einer Sanierung fünf Bereiche förderfähig. Der potenzielle BAFA-Zuschuss für geförderte Heizungsoptimierungen beträgt 15 Prozent. Bei einer Sanierung mit neuen Heizungsanlagen sind bis zu 25 Prozent denkbar.

Fachplanungen zu den jeweiligen Maßnahmen sind beim BAFA häufig zur Hälfte förderbar. Außerdem stehen mit der Installation einer energieeffizienten Anlagentechnik bei der Sanierung in Brandenburg 15 Prozent in Aussicht. Dieselbe Höhe erreicht die potenzielle BAFA-Förderung durch Einzelmaßnahmen an Gebäudehüllen.

Weiterentwicklung der Bundesförderung ab 2024 für Sanierung mit erneuerbaren Energien

Zum Januar 2024 plant die Bundesregierung in Deutschland die Weiterentwicklung der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude, die in vielen Fällen eine Sanierung auch in Brandenburg vereinfachen soll. Die Regierung will mit der Förderung einen Anreiz für den schnelleren Einbau eines klimafreundlichen Heizungssystems erzeugen. Details des überarbeiteten Förderkonzepts für eine derartige Sanierung mit erneuerbaren Energien werden im Sommer 2023 festgelegt.